Wie viel BAFA-Förderung gibt es 2026 für die Dämmung?
Dämmst du Dach, Außenwand, Kellerdecke oder die oberste Geschossdecke, übernimmt die BAFA über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2026 grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten (Stand 2026). Bei 30.000 € Kosten sind das also 4.500 € Zuschuss, der direkt deinen Eigenanteil senkt. Gefördert wird der Zuschuss als Einzelmaßnahme, du musst also nicht das ganze Haus auf einmal sanieren, sondern kannst gezielt die Dämmung angehen. Den genauen Betrag rechnet dir der Fachbetrieb anhand der Bauteilfläche und des gewählten Dämmstandards aus.
5 % mehr mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Lässt du die Dämmung vorab von einem Energieberater in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufnehmen, legt die BAFA einen Bonus von 5 % obendrauf. Aus 15 % werden so 20 % Zuschuss (Stand 2026). Der iSFP ist ein Sanierungs-Stufenplan für dein Haus, der selbst gefördert wird und sich bei größeren Vorhaben fast immer rechnet. Ob sich der iSFP für deine konkrete Maßnahme lohnt, hängt von Umfang und Reihenfolge deiner Sanierung ab, das schätzt dir die Energieberatung ein.
Welche Kosten sind förderfähig und wo liegt die Grenze?
Die BAFA fördert nicht unbegrenzt: Pro Wohneinheit und Kalenderjahr sind bis zu 30.000 € an Kosten förderfähig, mit gültigem iSFP verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 € (Stand 2026). Rechnest du mit dem iSFP-Bonus, sind also maximal 60.000 € mal 20 %, das ergibt bis zu 12.000 € Zuschuss für deine Dämmung. Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur das Material, sondern auch Einbau, Gerüst und Nebenarbeiten, die direkt zur Maßnahme gehören. Was am Ende anrechenbar ist, hält der Fachbetrieb in einem Angebot fest, genau diese Angaben fragen wir im Vergleich ab.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Zwei Punkte sind 2026 Pflicht: Die Maßnahme muss von einem Energieeffizienz-Experten begleitet werden, der die technische Planung und den Förderantrag übernimmt, und die Investition muss mindestens 300 € betragen (Stand 2026). Außerdem gibt die BAFA für jedes Bauteil einen technischen Mindeststandard vor, den dein neuer Aufbau erreichen muss, etwa einen bestimmten U-Wert beim Dach. Klingt nach viel Bürokratie, in der Praxis übernimmt der Energieberater zusammen mit dem Fachbetrieb aber genau diese Nachweise für dich. Die konkreten Werte prüft die BAFA im Antrag.
Antrag immer vor dem Auftrag stellen und Betrieb finden
Die wichtigste Regel: Der Förderantrag muss bei der BAFA gestellt und der Zuschuss bewilligt sein, bevor du den Auftrag final vergibst. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung komplett. Statt der BAFA kannst du alternativ 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (§ 35c EStG), beides zusammen geht aber nicht, du musst dich für einen Weg entscheiden. Über den Vergleich erhältst du konkrete Angebote von Fachbetrieben, die den BAFA-Ablauf kennen und dich beim Antrag und der richtigen Reihenfolge unterstützen, damit du keinen Zuschuss verschenkst.