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Pflege & Senioren · 5 Min.

Barrierefreies Bad: Welcher Zuschuss ist 2026 möglich?

Kurz & knapp

Für ein barrierefreies Bad zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro Person, und über die KfW gibt es seit April 2026 wieder 10 % Zuschuss (max. 2.500 €) für den altersgerechten Umbau. Beide Töpfe lassen sich oft kombinieren – wichtig ist der Antrag vor Baubeginn (Stand 2026).

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Welche Zuschüsse gibt es für ein barrierefreies Bad?

Für den Umbau zu einem barrierefreien Bad kommen 2026 vor allem zwei Töpfe infrage: die Pflegekasse und die KfW. Die Pflegekasse fördert über sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt – also etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder eine breitere Tür. Die KfW bezuschusst den altersgerechten Umbau unabhängig vom Pflegegrad. Beide Wege haben eigene Voraussetzungen und lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Welche Förderung für deine Situation passt, hängt von Pflegegrad, Eigentumsverhältnissen und dem geplanten Umfang ab – genau diese Angaben fragen wir im Vergleich ab, damit du Angebote von Fachbetrieben bekommst, die den Förderablauf kennen.

Pflegekasse: bis zu 4.180 € ab Pflegegrad 1

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € pro Person (§ 40 SGB XI, Stand 2026). Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, und die Höhe ist über alle Pflegegrade gleich. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, können sich die Beträge addieren – bei vier Berechtigten bis zu 16.720 €. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme: Verändert sich die Pflegesituation später deutlich, kann ein erneuter Zuschuss möglich sein. Die genaue Höhe und ob deine geplanten Arbeiten anerkannt werden, bestätigt deine Pflegekasse – der Fachbetrieb liefert dafür den Kostenvoranschlag.

KfW 455-B: 10 % Zuschuss für den altersgerechten Umbau

Seit April 2026 ist das KfW-Zuschussprogramm 455-B wieder aktiv. Für Einzelmaßnahmen wie ein barrierefreies Bad gibt es 10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, maximal 2.500 €. Wer das ganze Haus auf den Standard Altersgerechtes Haus bringt, kann mit 12,5 % bis zu 6.250 € erhalten. Anders als bei der Pflegekasse ist hier kein Pflegegrad nötig – gefördert werden Eigentümer wie Mieter. Wichtig: Das Jahresbudget ist begrenzt und kann unterjährig ausgeschöpft sein, deshalb lohnt es sich, früh zu prüfen. Die aktuellen Konditionen und ob noch Mittel verfügbar sind, prüfst du am besten direkt bei der KfW beziehungsweise über deine Hausbank, bevor du den Auftrag vergibst.

In welcher Reihenfolge musst du den Antrag stellen?

Bei beiden Förderungen gilt dieselbe goldene Regel: Erst den Antrag stellen, dann den Auftrag vergeben. Wer zu früh unterschreibt oder die Arbeiten beginnt, verliert den Anspruch – denn schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag zählt als Maßnahmenbeginn. Sinnvoll ist daher: zuerst einen Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen, damit Pflegekasse oder KfW eine konkrete Summe prüfen können, und erst nach der Zusage starten. Die Pflegekasse hat dafür in der Regel rund drei Wochen Zeit. Plane diese Reihenfolge fest ein – über den Vergleich erhältst du Angebote von Betrieben, die dir genau dabei helfen und Kostenvoranschlag wie Unterlagen passend aufbereiten.

Was kostet ein barrierefreies Bad und worauf solltest du achten?

Eine altersgerechte Badsanierung liegt 2026 je nach Ausstattung grob bei 800 bis 2.500 € pro Quadratmeter; ein Standard-Bad mit rund 8 m² kommt häufig auf etwa 15.000 €, im Altbau eher mehr. Den größten Posten machen meist die bodengleiche Dusche, das Verlegen der Abläufe und die Fliesenarbeiten aus. Achte beim Angebot nicht nur auf den Endpreis, sondern auch darauf, ob die Förderberatung enthalten ist und ob der Betrieb Erfahrung mit barrierefreiem Bauen hat. Genau dafür lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote: Du siehst Leistungsumfang und Preis schwarz auf weiß und kannst die Förderung gleich mitdenken.

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Häufige Fragen

Kann ich Pflegekasse und KfW gleichzeitig nutzen?+

In vielen Fällen ja – die beiden Töpfe schließen sich nicht grundsätzlich aus, weil sie unterschiedliche Träger haben. Wichtig ist, dass beide Anträge jeweils vor Baubeginn gestellt werden. Deine Pflegekasse und die KfW beziehungsweise deine Hausbank bestätigen dir, wie sich die Förderungen in deinem Fall kombinieren lassen.

Bekomme ich einen Zuschuss auch ohne Pflegegrad?+

Für den Pflegekassen-Zuschuss brauchst du einen anerkannten Pflegegrad. Ohne Pflegegrad bleibt der Weg über die KfW 455-B: Der altersgerechte Umbau wird dort unabhängig von der Pflege gefördert, solange noch Budget verfügbar ist und du vor Baubeginn beantragst.

Welche Umbauten gelten als barrierefrei?+

Typisch sind die bodengleiche Dusche, Haltegriffe, eine rutschhemmende Bodenfläche, breitere oder schwellenlose Türen und ein unterfahrbarer Waschtisch. Welche Maßnahmen gefördert werden, hängt vom jeweiligen Programm und deiner Situation ab – der Fachbetrieb plant das Bad entsprechend und hält es im Kostenvoranschlag fest.