Gibt es 2026 eine Austauschpflicht für meine Heizung?
Die kurze Antwort: Nein, eine pauschale Austauschpflicht gibt es nicht. Solange deine bestehende Öl- oder Gasheizung funktioniert, darfst du sie nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter betreiben und auch reparieren lassen. Die viel zitierte Pflicht greift nur in eng begrenzten Fällen, vor allem bei sehr alten Kesseln. Die Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, gilt zudem schrittweise und ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Wer also nicht ohnehin tauschen muss oder will, steht 2026 nicht unter Zwang (Stand 2026).
Die 30-Jahre-Regel: Wen betrifft sie wirklich?
Die einzige echte Tauschpflicht im GEG betrifft sogenannte Konstanttemperaturkessel, die 30 Jahre oder älter sind. 2026 trifft das also Geräte mit Baujahr 1996 oder früher. Wichtig: Moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso kleine Anlagen unter 4 Kilowatt Heizleistung. Der größte Hebel für viele Hausbesitzer ist aber eine andere Ausnahme: Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnt und schon vor Februar 2002 dort gewohnt hat, fällt unter den Bestandsschutz und ist von der 30-Jahre-Regel befreit. Welcher Kesseltyp bei dir verbaut ist, steht im Heizungslabel oder kann der Schornsteinfeger sagen.
Was ändert sich mit der geplanten GEG-Reform (GModG)?
Die Bundesregierung arbeitet an einer Ablösung des heutigen Heizungsgesetzes durch das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Das Kabinett hat den Entwurf im Mai 2026 beschlossen, im Juni lief die erste Beratung im Bundestag. Geplant ist unter anderem, die starre 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen zu streichen und stärker auf den tatsächlichen CO2-Ausstoß zu setzen. Auch die 30-Jahre-Austauschpflicht soll wegfallen. Aber Achtung: Das ist bislang ein Gesetzentwurf, noch kein geltendes Recht. Das Inkrafttreten ist nach aktuellem Stand auf November 2026 verschoben, Details können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern (Stand 2026).
Lohnt sich der Heizungstausch jetzt trotzdem?
Auch ohne Pflicht kann ein Wechsel sinnvoll sein, gerade weil der Staat ihn aktuell stark bezuschusst. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind beim Umstieg auf eine Wärmepumpe je nach Voraussetzungen erhebliche Zuschüsse möglich. Ob sich der Tausch für dein Haus rechnet, hängt von Dämmzustand, Heizflächen und deinem aktuellen Verbrauch ab. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: erst Förderung klären, dann beauftragen. Genau die Eckdaten zu deinem Gebäude und Wärmebedarf fragen wir im Vergleich ab, und über den Vergleich erhältst du konkrete Angebote von Fachbetrieben inklusive Förder-Einschätzung.