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Pflege & Senioren · 4 Min.

Treppenlift-Zuschuss: Bis zu 4.000 € von der Pflegekasse

Kurz & knapp

Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift (§ 40 SGB XI, Stand 2026). Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen.

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Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) der Person, die den Treppenlift nutzt. Der Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, weil er das Leben im eigenen Zuhause länger ermöglicht.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse bezuschusst solche Maßnahmen mit bis zu 4.000 € pro Person (Stand 2026, § 40 SGB XI). Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen. Die genaue Höhe bestätigt deine Pflegekasse.

So läuft der Antrag

Der Zuschuss muss vor dem Kauf bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Treppenlift-Anbieter aus unserem Vergleich kennen den Ablauf und helfen dir mit Kostenvoranschlag und Unterlagen — so bekommst du den Zuschuss unkompliziert.

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Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?+

Der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad gibt es teils andere Wege (z. B. Kredite der KfW) — die Anbieter beraten dich dazu.

Was kostet ein Treppenlift?+

Der Preis hängt stark von der Treppenform ab: Ein gerader Lift ist deutlich günstiger als ein kurviger. Über den Vergleich erhältst du konkrete Angebote für deine Treppe.