Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) der Person, die den Treppenlift nutzt. Der Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, weil er das Leben im eigenen Zuhause länger ermöglicht.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse bezuschusst solche Maßnahmen mit bis zu 4.000 € pro Person (Stand 2026, § 40 SGB XI). Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen. Die genaue Höhe bestätigt deine Pflegekasse.
So läuft der Antrag
Der Zuschuss muss vor dem Kauf bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Treppenlift-Anbieter aus unserem Vergleich kennen den Ablauf und helfen dir mit Kostenvoranschlag und Unterlagen — so bekommst du den Zuschuss unkompliziert.